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Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei z.B. nur 500,- Euro Kaltmiete?

Laut Angaben des statistischen Bundesamtes stiegen die Mieten höher als  die Lebenskosten in den vergangenen Jahren um 2 bis 3,8%. Realistische Prognosen gehen von laufenden Mietsteigerungen von 4% pro Jahr für die Zukunft aus.

Sehen Sie selbst hier in der Tabelle:

Nur auf das Bild klicken und Excel sollte sich öffnen...

Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei nur 500,- Euro Kaltmiete?Frage: Wieviel Miete zahlen Sie in 30 Jahren bei nur 500,- Euro Kaltmiete?

 

Minuswachstum Bei LV,s-Markt-man trenne Versicherung von Sparen

Darum Finger weg von unrentablen Sparanlagen.

Die Lebensversicherer machen jedes Jahr einen Gewinn nur aus den Kosten i.H.v. 10.000.000.000,- Euro! Diese Kosten bezahlt alleine der arme Kunde!

Lohnt sich da eine Lebensversicherung?

Fragen Sie uns doch ...

 

RL - FINANZ

 

Augen  Auf  Im  Finanzverkehr

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)


§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
Verstößt ein Institut, das über ein PRIIP im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 berät oder es verkauft oder das Hersteller von PRIIP im Sinne des Artikels 4 Nummer 4 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ist, gegen die Anforderungen von Artikel 5 Absatz 1, der Artikel 6, 7, 8 Absatz 1 bis 3, der Artikel 9, 10 Absatz 1, von Artikel 13 Absatz 1, 3 oder 4, der Artikel 14 oder 19 dieser Verordnung sowie der auf Grundlage der Artikel 8, 10 und 13 dieser Verordnung erlassenen technischen Regulierungsstandards, kann die Bundesanstalt gegenüber dem Institut Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Anforderungen eingehalten werden und um eine nicht den Grundsätzen der Verordnung entsprechende Information der Privatanleger zu verhindern. Die Bundesanstalt kann insbesondere

1. die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf des PRIIP vorübergehend oder dauerhaft untersagen,

 

2. die Bereitstellung eines Basisinformationsblattes untersagen, das nicht den Anforderungen der Artikel 6 bis 8 oder 10 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 genügt,

 

3. den Hersteller von PRIIP verpflichten, eine neue Fassung des Basisinformationsblattes zu veröffentlichen, sofern die veröffentlichte Fassung nicht den Anforderungen der Artikel 6 bis 8 oder 10 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 genügt, und

 

4. auf ihrer Internetseite eine Warnung unter Nennung des verantwortlichen Instituts sowie der Art des Verstoßes veröffentlichen; § 60c Absatz 3 und 5 gilt entsprechend.

 

Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__47.html

Gefährliche Rentenillusion

http://rl-finanz.de/gefaehrliche-rentenillusion/
 

Hier das Video dazu ...

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